Reifen-Heini

Andere Reifengröße fahren: Was ist erlaubt?

Stand: November 2026

Breitere Reifen, größere Felgen oder einfach eine günstigere Größe: Eine Umrüstung ist in vielen Fällen erlaubt, aber nicht jede Größe, die mechanisch passt, ist auch zulässig. Entscheidend ist, ob die Kombination aus Reifen und Felge für dein Fahrzeug freigegeben ist.

1. Wo die erlaubten Größen stehen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): In den Feldern 15.1 und 15.2 steht je Achse eine zugelassene Reifengröße. Das ist in der Regel nur eine von mehreren erlaubten Größen.
  • CoC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung): Unter Ziffer 35 steht die Reifen-Felgen-Kombination, unter Ziffer 52 (Anmerkungen) oft weitere zulässige Kombinationen. Bei älteren CoC-Papieren sind es die Ziffern 32 und 50.
  • Alter Fahrzeugschein (vor Oktober 2005 ausgestellt): Die Kombinationen stehen in den Feldern 20 bis 23.

Steht die gewünschte Größe in einem dieser Dokumente, darfst du sie ohne weitere Abnahme fahren, sofern auch die Felge passt.

2. Größe steht nicht in den Papieren: diese Wege gibt es

Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers

Viele Hersteller geben zusätzliche Größen für bestimmte Modelle frei, etwa in Reifenfreigabelisten oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen. In der Freigabe steht, ob sie nur mitgeführt werden muss oder ob zusätzlich eine Abnahme nötig ist.

Felge mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Hat die Felge eine ABE für dein Fahrzeug und hältst du alle darin genannten Auflagen ein (Reifengröße, Schrauben, eventuell Kotflügelbearbeitung), ist meist keine Abnahme nötig. Die ABE führst du im Fahrzeug mit. Verlangen die Auflagen eine Abnahme, gilt das wie beim Teilegutachten.

Teilegutachten

Mit einem Teilegutachten muss eine Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS die Umrüstung abnehmen (Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO). Die Bestätigung der Abnahme führst du mit, die Fahrzeugpapiere werden bei nächster Gelegenheit bei der Zulassungsstelle berichtigt.

Keine Unterlagen vorhanden

Ohne Freigabe, ABE oder Gutachten bleibt nur eine Einzelbegutachtung durch einen Sachverständigen. Das ist aufwendiger und teurer, mit unsicherem Ergebnis. Meist lohnt es sich, gleich eine Kombination mit Gutachten zu wählen.

3. Was passiert ohne Freigabe?

Fährst du eine nicht zulässige Kombination, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO). Bei der Hauptuntersuchung gilt das als erheblicher Mangel. Nach einem Unfall kann es außerdem Ärger mit der Versicherung geben.

4. Die technischen Punkte, die immer zählen

Durchmesser und Tacho

Der Tacho darf nie weniger anzeigen, als du tatsächlich fährst (§ 57 StVZO). Nach oben ist ein Vorlauf erlaubt: höchstens 10 % plus 4 km/h. Ein größerer Reifen lässt den Tacho weniger vorgehen. Deshalb gilt als übliche Faustregel, dass der Außendurchmesser höchstens etwa 2 % kleiner oder 1,5 % größer sein sollte als bei der Serienbereifung. Das ist keine Rechtsnorm, die Angaben in Ratgebern schwanken leicht, und im Zweifel entscheidet der Prüfer. Mit dem Rechner siehst du die Abweichung sofort.

Lastindex

Der Lastindex des neuen Reifens darf nicht unter dem Wert liegen, der in den Papieren steht. Ein höherer Wert ist erlaubt. Bei XL-Reifen gilt die höhere Tragfähigkeit nur mit dem dafür vorgesehenen Luftdruck.

Geschwindigkeitsindex

Der Geschwindigkeitsindex muss zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passen. Ausnahme Winterreifen mit Alpine-Symbol: Ein niedrigerer Index ist erlaubt, wenn im Blickfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist (§ 36 StVZO). Diese Geschwindigkeit darf dann nicht überschritten werden.

Freigängigkeit

Breitere Reifen und Felgen mit anderer Einpresstiefe brauchen mehr Platz. Der Reifen darf bei vollem Lenkeinschlag und beim Einfedern nirgends schleifen, und er muss vom Kotflügel abgedeckt sein.

Reifendruckkontrolle (RDKS)

Neuere Fahrzeuge haben ein Reifendruckkontrollsystem. Bei direkt messenden Systemen brauchen neue Felgen passende Sensoren, sonst meldet das Auto einen Fehler.

Checkliste vor dem Kauf

  • Steht die Größe im Fahrzeugschein oder CoC? Dann bist du fertig.
  • Wenn nicht: Gibt es eine Herstellerfreigabe, eine ABE oder ein Teilegutachten für genau dein Fahrzeug?
  • Durchmesser im Rechner prüfen, Abweichung möglichst innerhalb −2 % bis +1,5 %.
  • Lastindex mindestens wie in den Papieren, Geschwindigkeitsindex passend.
  • Abnahme einplanen, falls das Gutachten sie verlangt.

Für viele beliebte Kombinationen findest du bei den Reifengrößen fertige Vergleiche, zum Beispiel 205/55 R16 auf 225/45 R17.

Quellen

Weitere Ratgeber